Kassen-Keutgen GmbH &Co. KG | Bachstraße 16 | 53501 Bengen | 24 Stunden Hotline 0 26 43/ 75 90

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Kassen-Keutgen

 

1.        Allgemeines – Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2.        Vertragsabschluß

2.1   Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

2.2     Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen.

3.        Preise– Zahlungsbedingungen

3.1   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise einschließlich der üblichen Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2     Alle Verkaufssteuern, Einfuhrabgaben und andere behördliche Abgaben und

Gebühren im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der Ware sind

vom Besteller zu tragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.3     Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb des auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungstermins zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu fordern. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.5   Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig freigestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit die Gegenansprüche von uns nicht bestritten werden.

4.        Lieferung – Lieferfristen

4.1   Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Lager Fa. Keutgen frei Haus. Teillieferungen sind zulässig. Bei Selbstabholung besteht kein Anspruch auf Frachtvergütung.

4.2   Liefertermine und Lieferfristen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, unverbindlich. Bei nachträglichen Vertragsänderungen sind die Liefertermine und Lieferfristen erneut zu vereinbaren. Die vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt von Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

4.3   Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist die Schadenerstattung im Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Lieferverzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des tatsächlich eingetretenen Schadens begrenzt.

4.4   Im Falle eines kaufmännischen Fixgeschäftes gelten die Haftungsbeschränkungen in Ziff. 4.3 nicht.

4.5   Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

4.6   Tritt in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder bestand diese ohne unser Wissen schon bei Vertragsschluß, sind wir berechtigt, die Ausführung der Bestellung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten, falls sich der Besteller weigert, die durch die Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertragszweckes durch Zug-um-Zug-Leistung oder durch Sicherheitsleistung zu beseitigen. Wird über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall der Rücknahme von Ware bestimmen wir den Verkehrswert am Tag der Rücknahme nach bestem Wissen. Die Verrechnung des so ermittelten Wertes mit offenen Forderungen erfolgt gemäß § 367 BGB.

4.7   Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere Streik, Aussperrung und nicht von uns zu vertretende Betriebsstörungen die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sowie für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepaßt. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Machen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch, werden wir dies dem Besteller unverzüglich nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses mitteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

5.        Gewährleistung

5.1   Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377, § 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5.2   Soweit ein von uns zu vertretender Mängel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl entweder zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Dabei hat uns der Besteller nach Verständigung eine angemessene Zeit zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung einzuräumen, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

5.3   Ferner übernehmen wir keine Gewähr für Schäden, die insbesondere aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeignete Transportmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektro-chemische oder elektronische Einflüsse, sofern wir sie nicht zu vertreten haben, höhere Gewalt.

5.4   Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

6.        Gesamthaftung

6.1   Soweit gem. Ziff. 5 unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, der Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gem. § 1, § 4 Produkthaftungsgesetz, sowie bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretener Unvermögenheit.

6.2   Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6.3   Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. §823 BGB – gleichgültig, gegen wen die Ansprüche geltend gemacht werden – richtet sich nach Ziff. 5.4.

7.        Eigentumsvorbehalt

7.1   Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswiedrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten den Rücktritt schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zur Verwertung befugt, wobei sich die Wertfestsetzung und die Anrechnung auf die Verbindlichkeiten des Bestellers nach Ziff.4.6 richtet.

7.2   Der Besteller ist verpflichtet den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

7.3   Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit dritte nicht in der Lage sind, uns die Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

7.4   Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Wertveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Weiterverarbeitung verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen au den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritte) die Abtretung mitteilt.

7.5   Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand.

8.        Schlußbestimmungen

8.1   Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bad Neuenahr-Ahrweiler.

8.2   Auf die zwischen uns und dem Besteller abgeschlossenen Verträge ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

8.3   Der Besteller ist damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten, die uns im Rahmen der Geschäftsverbindung zugänglich gemacht werden, in unserer EDV­Anlage gespeichert werden und automatisch verarbeitet werden. Alle unsere Mitarbeiter sind gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz belehrt und verpflichtet.

8.4   Die Nichtausübung von Rechten durch Thomas Keutgen bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingunbgen im übrigen nicht.

tum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand.

9.        Schlußbestimmungen

8.1   Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bad Neuenahr-Ahrweiler.

8.2   Auf die zwischen uns und dem Besteller abgeschlossenen Verträge ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

8.3   Der Besteller ist damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten, die uns im Rahmen der Geschäftsverbindung zugänglich gemacht werden, in unserer EDV­Anlage gespeichert werden und automatisch verarbeitet werden. Alle unsere Mitarbeiter sind gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz belehrt und verpflichtet.

8.4   Die Nichtausübung von Rechten durch Thomas Keutgen bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingunbgen im übrigen nicht.

 

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